Sprechen Sie uns an

Wir helfen Ihnen weiter

Wenn Sie auf der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst sind, der Ihnen individuelle und bedarfsgerechte Pflegelösungen bietet, dann sind Sie bei PANDA ORA genau richtig. Kontaktieren Sie uns. Wir stimmen unsere Pflege-Dienstleistungen mit Ihrer persönlichen Situation ab, sodass Sie eine maßgeschneiderte Pflege durch professionelle und kompetente Fachkräfte erleben werden. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen.

Adresse

Burgstraße 32
70569 Stuttgart

Öffnungszeiten

10-16 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontaktdaten

Tel +49 160 2221615
Fax +49 711 39016051
Mail kontakt@panda-ora.de

Unsere Pflege-Dienstleistungen stimmen wir mit Ihrer persönlichen Situation ab.

Kontaktformular

Alternativ erreichen Sie uns direkt über die Website:

Submit button for contact from

Bei uns erleben Sie eine maßgeschneiderte Pflege durch kompetente Fachkräfte.

FAQ

Unsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Wir von PANDA ORA freuen uns über jeden Kontakt zu einem potenziellen oder bestehenden Patienten bzw. Patientin und sind stets bemüht, uns bestmöglich um alle Pflegebedürftigen, die uns erreichen, zu kümmern. Dennoch haben wir ein paar häufig gestellte Fragen hier gesammelt und beantwortet, damit sie umso schneller an Ihre benötigten Informationen gelangen.

Wie kann ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Medizinische Pflegeleistungen können auch ohne einen Pflegegrad verschrieben werden, indem ein Arzt oder eine Ärztin sie verordnet. Damit ein Pflegedienst seine Patient:innen im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Anziehen oder Nahrungsaufnahme unterstützen kann, ist jedoch ein Pflegegrad erforderlich. Andernfalls müssen die Patient:innen die Kosten der pflegerischen Betreuung selbst tragen. Vor der Zuerkennung des Pflegegrades erfolgt eine Begutachtung der aktuellen Situation durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Es empfiehlt sich, vor dieser MDK-Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren und im Zuge eines ausführlichen Beratungsgesprächs alle Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen bei der Antragstellung zur Seite und begleiten Sie auch bei der Visite des MDK. Sie können einen Pflegedienst beantragen, indem Sie die Pflegekasse kontaktieren.

Wie finde ich einen Pflegedienst?

Ihre Pflegekasse lässt Ihnen eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegedienste in Stuttgart zukommen. Dafür reicht ein formloser Antrag Ihrerseits. Alternativ können Sie auch im Telefonbuch oder online nach einem Pflegedienst suchen, z. B. über den Pflegenavigator. Meistens empfiehlt Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin einen Pflegedienst. Zusätzlich können Sie sich an den Pflegestützpunkt, die Sozialstation im Krankenhaus, die städtische Seniorenbetreuung oder die Gemeindeschwester wenden.

Was ist ein Pflegevertrag?

Ein Pflegevertrag legt die Pflichten des Pflegedienstes und seiner Patient:innen fest und schafft klare Rahmenbedingungen. Ziel des Pflegevertrags ist es, sowohl die Patient:innen als auch den Pflegedienst abzusichern, damit sie sich bei eventuellen Unstimmigkeiten darauf berufen können. Der Vertrag regelt die rechtlichen Bedingungen, die erfüllt werden müssen.

Wie kann ich den Pflegevertrag kündigen und welche Kündigungsfristen gibt es?

Patient:innen können den Pflegevertrag jederzeit und fristlos in Schriftform kündigen. Der Pflegedienst muss eine Frist von sechs Wochen zum Monatsende einhalten, um den Vertrag ordentlich zu kündigen. Der Pflegevertrag erlischt sofort im Falle des Todes der Patient:innen. Kommt es zu einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, ruht der Vertrag lediglich.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad drückt einfach aus, wie hoch die Pflegebedürftigkeit einer Person ist. Diese kann aufgrund von Krankheit schrittweise in den Alltag integriert werden. Auch Unfälle können zu plötzlichen Lebensveränderungen führen und die Notwendigkeit einer pflegerischen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst hervorrufen. Der Pflegebedarf wird anhand eines Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft. Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit werden Module berücksichtigt:

  • Modul 1 – Mobilität (10%)
  • Modul 2 – Kognitiv (7,5%)
  • Modul 3 – Verhalten (7,5%)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
  • Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)
  • Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)

Es ergeben sich fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich muss der Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt sind, kann man den Antrag an die eigene Krankenkasse senden und darauf hinweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll. Privatversicherte müssen sich an die private Pflegeversicherung wenden. Der Antrag bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Der folgende Satz reicht schon aus: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“.

Welche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst?

Der Pflegedienst übernimmt Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie die Unterstützung im Haushalt und bei allen Aufgaben des täglichen Bedarfs. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.