Wie kündigt man den Pflegevertrag und welche Kündigungsfristen gibt es?

Kategorie: Antragstellung

Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Frist schriftlich kündigen. Der Pflegedienst hingegen muss eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende einhalten. Der Vertrag endet automatisch im Todesfall der Pflegebedürftigen. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder Umzug in eine Pflegeeinrichtung ruht der Vertrag lediglich.