Allgemeines
Antragstellung
Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne Pflegegrad durch eine ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Um jedoch Unterstützung durch einen Pflegedienst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Andernfalls trägt man selbst die Kosten für die Pflege. Bevor der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad vergibt, erfolgt jedoch eine Begutachtung . Es ist ratsam, vor dieser Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren, um in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Möglichkeiten zu besprechen. Diesen beantragst du über die Kontaktaufnahme mit deiner Pflegekasse.Entscheide dich für uns und wir unterstützen dich bei der Antragstellung und begleiten dich während der MDK-Begutachtung.
Leistungsanspruch
Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne Pflegegrad durch eine ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Um jedoch Unterstützung durch einen Pflegedienst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Andernfalls trägt man selbst die Kosten für die Pflege. Bevor der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad vergibt, erfolgt jedoch eine Begutachtung . Es ist ratsam, vor dieser Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren, um in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Möglichkeiten zu besprechen. Diesen beantragst du über die Kontaktaufnahme mit deiner Pflegekasse.Entscheide dich für uns und wir unterstützen dich bei der Antragstellung und begleiten dich während der MDK-Begutachtung.
Vertrag
Ja, auch ein Pflegedienst kann in bestimmten Fällen unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist dem Patienten bzw. der Patientin kündigen. Solch eine Kündigung kann beispielsweise erfolgen, wenn die vereinbarten Pflegedienste nicht mehr erbracht werden können, wegen schwerer Krankheit des Pflegepersonals oder bei ausstehenden Zahlungen der Leistungen durch die Patient:innen.
Ein Pflegevertrag definiert die Verpflichtungen des Pflegedienstes und des Patienten bzw. der Patientin. Er sorgt für klare Rahmenbedingungen. Ziel ist es, beide Parteien abzusichern und bei eventuellen Unstimmigkeiten eine Grundlage zu haben. Der Vertrag regelt die rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Patient:innen können ihren Pflegevertrag jederzeit ohne Frist oder Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
Unsere Patient:innen können ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen, sollten sie unsere Dienste nicht weiter benötigen oder wünschen. Wir als Pflegedienst hingegen müssen eine Frist von 6 Wochen einhalten.
Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist für einen Pflegevertrag im Vertrag selbst geregelt. Es empfiehlt sich daher immer, den Vertrag genau zu prüfen oder bei Unklarheiten direkt nachzufragen.