Allgemeines

Kategorie: Allgemeines
Ein Pflegevertrag definiert die Verpflichtungen des Pflegedienstes und des Patienten bzw. der Patientin. Er sorgt für klare Rahmenbedingungen. Ziel ist es, beide Parteien abzusichern und bei eventuellen Unstimmigkeiten eine Grundlage zu haben. Der Vertrag regelt die rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
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Theoretisch verfügt deine Pflegekasse über eine Liste zugelassener ambulanter Pflegedienste in Stuttgart. Du kannst dort jederzeit nach dieser Liste fragen, ein formloser Antrag genügt. Alternativ kannst du aber auch einfach selbst online, beispielsweise über den Pflegenavigator, nach einem Pflegedienst in deiner Nähe suchen. Oft empfiehlt auch der behandelnder Arzt oder die behandelnde Ärztin einen geeigneten Dienst. Darüber hinaus kann man sich an Pflegestützpunkt, Sozialstation im Krankenhaus, städtische Seniorenbetreuung oder eine Gemeindeschwester wenden.

Antragstellung

Kategorie: Antragstellung

Patient:innen können ihren Pflegevertrag jederzeit ohne Frist oder Angabe von Gründen schriftlich kündigen.

Kategorie: Antragstellung

Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne Pflegegrad durch eine ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Um jedoch Unterstützung durch einen Pflegedienst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Andernfalls trägt man selbst die Kosten für die Pflege. Bevor der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad vergibt, erfolgt jedoch eine Begutachtung . Es ist ratsam, vor dieser Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren, um in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Möglichkeiten zu besprechen. Diesen beantragst du über die Kontaktaufnahme mit deiner Pflegekasse.Entscheide dich für uns und wir unterstützen dich bei der Antragstellung und begleiten dich während der MDK-Begutachtung.