Antragstellung

Kategorie: Antragstellung
Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Frist schriftlich kündigen. Der Pflegedienst hingegen muss eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende einhalten. Der Vertrag endet automatisch im Todesfall der Pflegebedürftigen. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder Umzug in eine Pflegeeinrichtung ruht der Vertrag lediglich.
Kategorie: Antragstellung

Medizinische Pflegeleistungen können auch ohne Pflegegrad durch ärztliche Verordnung erhalten werden. Um jedoch Unterstützung durch einen Pflegedienst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Andernfalls müssen die Kosten für die Pflege privat getragen werden. Bevor ein Pflegegrad vergeben wird, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Es ist ratsam, vor dieser Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren, um in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Möglichkeiten zu besprechen. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie während der MDK-Begutachtung. Einen Pflegedienst beantragen Sie über die Kontaktaufnahme mit Ihrer Pflegekasse.