Antragstellung

Kategorie: Antragstellung
Patient:innen können ihren Pflegevertrag jederzeit ohne Frist oder Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
Kategorie: Antragstellung

Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne Pflegegrad durch eine ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Um jedoch Unterstützung durch einen Pflegedienst bei alltäglichen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme zu erhalten, ist ein Pflegegrad notwendig. Andernfalls trägt man selbst die Kosten für die Pflege. Bevor der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Pflegegrad vergibt, erfolgt jedoch eine Begutachtung . Es ist ratsam, vor dieser Begutachtung einen Pflegedienst zu kontaktieren, um in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Möglichkeiten zu besprechen. Diesen beantragst du über die Kontaktaufnahme mit deiner Pflegekasse.Entscheide dich für uns und wir unterstützen dich bei der Antragstellung und begleiten dich während der MDK-Begutachtung.